Segeln wieder möglich: Senat beschließt Lockerung, auch für Segler, auch für uns?

Segeln wieder möglich: Senat beschließt Lockerung, auch für Segler, auch für uns?

24. April 2020 0 By Tramp

Verstehen konnte man es sowieso nur schwer: In gewerblichen Marinas war der Wassersport erlaubt, in Vereinen nicht.

Jetzt hates hier eine Angleichung gegeben hat. Der Berliner Segler Verband hat die Verordnung zur Lockerung jetzt dahingehend klargestellt, dass die meisten Vereine wieder den Betrieb aufnehmen können.

„Erlaubt ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird.“

Das Betreten der Gebäude zum ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden.“

 

Klar, dass der Mindestabstand weiter gilt und Gruppenbildung weiterhin verboten bleibt. Der BSV weiter:

 

„Damit kann in vielen Vereinen der Segelsport wieder ausgeübt werden. Die Senatsverwaltung hat die entsprechende Verordnung bereits angepasst. Die Neufassung hilft den Wassersportlern, deren Schiffe bereits im Wasser oder betriebsbereit an Land liegen.“

 

Na schauen wir mal, wann es bei uns wieder losgeht. Zumindest mit der Benutzung der Umkleiden haben die Männer wohl bei uns die geringsten Probleme.

Hier der Brief des Staatssekretärs für Sport in Kopie.

21.04.2020_Nutzung der Wassersportgrundstuecke - Aenderung der Covid-Massnahmen

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